Aktuelle Corona-Bestimmungen (28. Dezember 2021)

Im Zuge der aktualisierten Corona-Schutzverordnung gelten ab dem 28. Dezember 2021 folgende Regeln. Der TUS bittet Mitglieder/Zuschauer/Betreuer/Eltern etc. um Beachtung.

Zitat der Mitteilung des WTTV

  1. Sport in Innenräumen wird nur noch Personen gestattet, die immunisiert sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft sind (mind. 2 Impfungen!) oder als genesen gelten.
  2. Schüler/-innen bis zum 16. Geburtstag gelten bis zum 09.01.2022 aufgrund der Schulferien als nicht getestet und müssen deshalb ebenfalls einen negativen Test vorweisen. Erst danach gelten sie automatisch wieder als getestet, ebenso wie Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren.
  3. Diese Regelungen gelten auch für Besucher.

In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch. 

Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.

 

Den genauen Wortlaut des WTTV können Sie HIER einsehen.

Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW können Sie HIER einsehen.